Psychosoziale Prozessbegleitung
Ein Strafverfahren wegen sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder körperlicher Gewalt ist für Betroffene mit Belastungen verbunden. Seit dem 01.01.2017 haben besonders schutzbedürftige Zeug*innen, die Opfer eines Sexual- oder Gewaltdeliktes geworden sind, Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während eines Strafverfahrens.
Ziel dieser Prozessbegleitung ist es, individuelle Belastungen und Ängste abzubauen, um das Strafverfahren bestärkter und gefestigter bewältigen zu können.
Wir bieten Ihnen
- Begleitung und Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
- für Kinder, Jugendliche und Erwachsene als Opfer von Sexualstraftaten
Die Unterstützung kann auf vielfältige Art und Weise in jeder Phase des Strafverfahrens erfolgen:
Vor der Gerichtsverhandlung
Informationsvermittlung - Ablauf einer Strafanzeige und eines Strafverfahrens - Aufgaben aller an einem Gerichtsverfahren Beteiligten - Rechte und Pflichten als Zeug*in - Möglichkeiten der Nebenklagevertretung und weiterer Opferschutzmaßnahmen
Unterstützung - Bewältigung von verfahrensbezogenen Belastungen - Entwicklung von hilfreichen, stabilisierenden Strategien und Übungen - Suche nach Ressourcen und Kraftquellen - Orientierung bei Herausforderungen im Alltag
Begleitung - zu Vernehmungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft
Vermittlung - zu spezialisierten Rechtsanwält*innen im Bereich Strafrecht und Opferschutz
Kooperation - mit den Prozessbeteiligten, insbesondere mit der Nebenklagevertretung
Während der Gerichtsverhandlung
Begleitung - zu Gerichtsterminen - zur Aussage/Vernehmung in den Gerichtssaal - Überbrückung von Wartezeiten im Gericht, ggf. im Zeug*innenschutzzimmer
Unterstützung - Klären von komplexen Abläufen und Fragen - gemeinsames Erledigen von Formalitäten - Nachbesprechen des direkt Erlebten
Nach der Gerichtsverhandlung
Erläuterungen - des Urteils und der Urteilsbegründung
Austausch - zu Eindrücken und zum Erleben der Verhandlung
Unterstützung - im Umgang mit emotionalen Reaktionen auf das Strafverfahren und dessen Ausgang
Vermittlung - von weitergehenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten
Gut zu wissen:
- Die Psychosoziale Prozessbegleitung setzt im besten Fall vor der Anzeigenerstattung ein und besteht bis zur Beendigung des Strafverfahrens - ein Einstieg ist jedoch zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
- Es finden keine Gespräche über den Tathergang statt.
- Die Psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt auch nahe Angehörige und Bezugspersonen der Betroffenen.
- Das Angebot ist für Sie kostenfrei. Besonders schutzbedürftige Zeug*innen haben einen rechtlichen Anspruch auf Beiordnung einer Psychosozialen Prozessbegleitung durch das Gericht.
Querschnittsaufgaben der Psychosozialen Prozessbegleitung im Landgerichtsbezirk Stralsund
mit Projektfinanzierung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern.
Aufgabenbereiche
Fallunabhängige Vernetzung im Kontext psychosozialer Prozessbegleitung: Aufbau einer aktiven Vernetzung mit verschiedenen Professionen aus dem sozialen, pädagogischen, juristischen und medizinischen Bereich;
Öffentlichkeitsarbeit: insbesondere Bekanntmachung des seit 01.01.2017 in Kraft getretenen Rechtsanspruches auf psychosoziale Prozessbegleitung;
Psychosoziale Prozessbegleitung außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens:
Beratung der Unterstützungssuchenden vor Anzeigeerstattung mit
- Informationen über den Ablauf der polizeilichen Vernehmung sowie über Rechte und mögliche Opferschutzmaßnahmen,
- Allgemeinen Hinweisen auf Bedeutsamkeit von Beweismitteln,
- Kontaktvermittlung und ggf. Begleitung zur Anzeigeerstattung (Hinweis auf Besonderheiten der verletzten Zeugin/des Zeugen z. B. Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund etc),
- Informationen über die Möglichkeit der anwaltlichen Vertretung und Begleitung,
- Kontaktvermittlung zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten z. B. zum Weißen Ring,
- Gespräche mit Angehörigen und anderen Bezugspersonen,
- Unterstützung bei der Antragstellung für die Psychosoziale Prozessbegleitung.
Ina Pellehn und Anne Haerting Psychosoziale Prozessbegleiterinnen für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren
Querschnittsaufgaben der Psychosozialen Prozessbegleitung für den Landgerichtsbezirk Stralsund
Frankendamm 5
18439 Stralsund
Telefon: 03831 667 93 63
Fax: 03831 66 79 945
Termine nach Vereinbarung
ina.pellehn@miss-beratungsstelle.de anne.haerting@miss-beratungsstelle.de
Unterstützung durch Rechtsanwalt*innen:
NO! Netzwerk Opferschutz MV